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Ratgeber · Stand 30.09.2026

Nebenkostenabrechnung prüfen

Für die Betriebskostenabrechnung gelten zwei Zwölf-Monats-Fristen: eine für den Vermieter, eine für Ihre Einwendungen.

Abrechnung
12 Monate
nach Ende des Abrechnungszeitraums
Einwendungen
12 Monate
nach Zugang der Abrechnung
Rhythmus
jährlich

Pflichten des Vermieters

  • Über Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen; dabei gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 BGB).
  • Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.
  • Danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Ihre Frist

Einwendungen gegen die Abrechnung müssen Sie dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind sie in der Regel ausgeschlossen.

Mietervereine prüfen Abrechnungen für ihre Mitglieder, etwa ob Positionen umlagefähig sind und der Verteilerschlüssel stimmt.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Mieterverein oder Anwalt.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Vermieter die Nebenkosten abrechnen?

Spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB).

Wie lange kann ich Einwendungen gegen die Abrechnung erheben?

Bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB).

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