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So funktioniert ein Mieterverein

Mietervereine sind eingetragene Vereine. Wer Mitglied wird, bekommt Rechtsberatung zu Mietvertrag, Nebenkosten, Mieterhöhung, Mängeln oder Kündigung, meist durch Juristinnen und Juristen des Vereins.

Die meisten Vereine gehören zum Deutschen Mieterbund. Beitrag, Aufnahmegebühr und ob eine Mietrechtsschutzversicherung enthalten ist, legt jeder Verein selbst fest. Oft gilt für den Rechtsschutz eine Wartezeit.

Gut zu wissen

  • Nebenkostenabrechnung

    Der Verein prüft die Abrechnung. Einwendungen müssen Mieter in der Regel binnen zwölf Monaten nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 BGB).

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  • Mieterhöhung

    Einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Sie nur zustimmen, wenn sie berechtigt ist (§ 558 BGB).

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  • Mängel und Minderung

    Bei einem Mangel mindert sich die Miete kraft Gesetzes (§ 536 BGB). Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt werden (§ 536c BGB).

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  • Kündigung

    Eine Kündigung des Vermieters braucht bei Wohnraum ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf (§ 573 BGB).

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