Wann die Miete gemindert ist
- Hebt ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung ganz auf, sind Sie von der Miete befreit; ist sie gemindert, zahlen Sie nur eine angemessen herabgesetzte Miete (§ 536 Abs. 1 BGB).
- Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
- Bei bestimmten energetischen Modernisierungen bleibt eine Beeinträchtigung für drei Monate außer Betracht (§ 536 Abs. 1a BGB).
Mangel sofort anzeigen
Zeigt sich ein Mangel, müssen Sie ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Unterlassen Sie das, müssen Sie den daraus entstehenden Schaden ersetzen, und soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte, können Sie nicht mindern (§ 536c Abs. 2 BGB).
Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Datum und zeigen Sie ihn schriftlich an. Die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab; Mietervereine helfen bei der Einschätzung.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Mieterverein oder Anwalt.