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Ratgeber · Stand 30.09.2026

Mietminderung bei Mängeln

Ist die Wohnung mangelhaft, müssen Sie nicht die volle Miete zahlen. Die Minderung tritt automatisch ein, setzt aber voraus, dass der Vermieter vom Mangel weiß.

Minderung
automatisch
kraft Gesetzes
Anzeige
unverzüglich
Bagatellen
zählen nicht

Wann die Miete gemindert ist

  • Hebt ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung ganz auf, sind Sie von der Miete befreit; ist sie gemindert, zahlen Sie nur eine angemessen herabgesetzte Miete (§ 536 Abs. 1 BGB).
  • Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
  • Bei bestimmten energetischen Modernisierungen bleibt eine Beeinträchtigung für drei Monate außer Betracht (§ 536 Abs. 1a BGB).

Mangel sofort anzeigen

Zeigt sich ein Mangel, müssen Sie ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Unterlassen Sie das, müssen Sie den daraus entstehenden Schaden ersetzen, und soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte, können Sie nicht mindern (§ 536c Abs. 2 BGB).

Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Datum und zeigen Sie ihn schriftlich an. Die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab; Mietervereine helfen bei der Einschätzung.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Mieterverein oder Anwalt.

Häufige Fragen

Muss ich eine Mietminderung ankündigen?

Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein (§ 536 BGB). Sie müssen den Mangel aber unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB); ohne Anzeige können Sie für die Zeit, in der der Vermieter nicht abhelfen konnte, nicht mindern.

Wie viel darf ich die Miete mindern?

So viel, wie die Tauglichkeit der Wohnung gemindert ist (§ 536 Abs. 1 BGB). Feste Quoten gibt es im Gesetz nicht; maßgeblich ist der Einzelfall.

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