Übach-Palenberg · Kreis Heinsberg · 24.277 Einwohner
Mieterverein Übach-Palenberg
Dieser Verein berät Mieterinnen und Mieter aus Übach-Palenberg.
Zuständig · ca. 16 km
Mieterschutzverein Kreis Heinsberg e.V.
Bergstr. 18 A, 52525 Heinsberg · +49 2452 155250
Beitrag auf Anfrage
Typische Themen
Womit Mietervereine am häufigsten helfen.
Nebenkostenabrechnung
Der Verein prüft die Abrechnung. Einwendungen müssen Mieter in der Regel binnen zwölf Monaten nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 BGB).
Ratgeber lesenMieterhöhung
Einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Sie nur zustimmen, wenn sie berechtigt ist (§ 558 BGB).
Ratgeber lesenMängel und Minderung
Bei einem Mangel mindert sich die Miete kraft Gesetzes (§ 536 BGB). Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt werden (§ 536c BGB).
Ratgeber lesenKündigung
Eine Kündigung des Vermieters braucht bei Wohnraum ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf (§ 573 BGB).
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Häufige Fragen
Welcher Mieterverein ist für Übach-Palenberg zuständig?
Für Übach-Palenberg ist Mieterschutzverein Kreis Heinsberg e.V. da, Bergstr. 18 A, 52525 Heinsberg, Telefon +49 2452 155250.