Leer (Ostfriesland) · Landkreis Leer · 34.025 Einwohner
Mieterverein Leer (Ostfriesland)
Dieser Verein berät Mieterinnen und Mieter aus Leer (Ostfriesland).
Zuständig · vor Ort
Deutscher Mieterbund Leer e.V.
Edzardstr. 49 a, 26789 Leer · +49 491 64624
Beitrag auf Anfrage
Typische Themen
Womit Mietervereine am häufigsten helfen.
Nebenkostenabrechnung
Der Verein prüft die Abrechnung. Einwendungen müssen Mieter in der Regel binnen zwölf Monaten nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 BGB).
Ratgeber lesenMieterhöhung
Einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Sie nur zustimmen, wenn sie berechtigt ist (§ 558 BGB).
Ratgeber lesenMängel und Minderung
Bei einem Mangel mindert sich die Miete kraft Gesetzes (§ 536 BGB). Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt werden (§ 536c BGB).
Ratgeber lesenKündigung
Eine Kündigung des Vermieters braucht bei Wohnraum ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf (§ 573 BGB).
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Häufige Fragen
Welcher Mieterverein ist für Leer (Ostfriesland) zuständig?
Für Leer (Ostfriesland) ist Deutscher Mieterbund Leer e.V. da, Edzardstr. 49 a, 26789 Leer, Telefon +49 491 64624.